Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 – einfach online beauftragen

Ein Flucht- und Rettungsplan stellt Fluchtwege, sowie Sicherheits- und Löscheinrichtungen in Gebäuden dar. Weiterhin enthält er Informationen zum Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.

Wir erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne:

normgerecht – nach geltender DIN ISO 23601
preiswert – durch gestaffelten Kalkulation
schnell – dank geschulter Mitarbeiter und etablierter Prozesse

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

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Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 – Beispiel
Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 – Beispiel

Wer benötigt Flucht- und Rettungspläne?

Wir haben die passende Lösung für Sie.


Sie sind Gebäudebetreiber oder Mieter.

– und müssen auf Grund von Gutachten, einer Brandschau, oder Nutzungsänderung Fluchtwegpläne in Ihrem Gebäude anbringen?
Oder es sind Pläne sind vorhanden, die jedoch veraltet sind einer Aktualisierung bedürfen?

Sie sind Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragter

– und sind für den Brandschutz in einem oder mehreren Unternehmen verantwortlich? Die vorhandenen Fluchtwegpläne müssen erneuert werden? Es sind keine Pläne vorhanden, diese müssen nun aber dringend nachgerüstet werden?

Sie sind Fachplaner oder Architekt

– und möchten sich auf Ihre planerischen Kernaufgaben konzentrieren?
Sie suchen nach einem externen Dienstleister, der Rettungswegpläne nach Ihren Vorgaben und in Ihrem Stil erstellen kann, ggf. als wiederkehrende Beauftragung?

Sie sind Bauunternehmer oder Errichter

– und die Erstellung und Anbringung von Flucht- und Rettungswegplänen ist in Ihrem Los enthalten? Sie haben keine Möglichkeit, oder keine Kapazitäten die Pläne selbst zu erstellen – und suchen einer Fachfirma, die dies übernehmen kann?

Flucht- und Rettungspläne: umfassender Leitfaden


Ein Flucht und Rettungsplan ist eine grafische Übersicht, die alle bei einem Notfall zur Verfügung stehenden Flucht und Rettungswege, Notausgänge, sowie Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen aufzeigt. Daher zählt ein Rettungsplan zu einem der wichtigsten Elemente des organisatorischen Brandschutzes. In nachfolgendem Ratgeber erfahren Sie, in welchen Gebäuden solche Pläne zwingend vorgeschrieben sind und was bei deren Erstellung zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis

1. Der Flucht und Rettungsplan: In diesen Gebäuden ist er zwingend vorgeschrieben
2. Wann ist ein Flucht und Rettungsplan in Betrieben notwendig?
3. Wie sehen Flucht und Rettungspläne aus?
4. Welche grafischen Darstellungen müssen Flucht und Rettungspläne enthalten?
5. Der Nutzen von Flucht und Rettungsplänen an Arbeitsstätten
6. Geeignete Stellen zum Aushang von Flucht und Rettungsplänen
7. Weitere nützliche Brandschutz Angaben im Rettungsplan
8. Die DIN ISO 23601: Einheitliche Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen
9. Weitere verpflichtende Bestandteile nach DIN ISO 23601
10. Was ist hinsichtlich Farbgebung und Materialien zu beachten?
11. Vorgaben bei der Standortwahl nach DIN ISO
12. Wer kann aktuelle Flucht Pläne erstellen?
13. Müssen alte Flucht und Rettungspläne überarbeitet werden?

1. Der Flucht und Rettungsplan: In diesen Gebäuden ist er zwingend vorgeschrieben

In den meisten öffentlichen Gebäuden ist ein Flucht und Rettungsplan zum Brandschutz Pflicht.
Dazu zählen unter anderem folgende Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Altenheime
  • Schulen
  • Bahnhöfe
  • Flughäfen
  • Hotels
  • Kinos
  • Theater

Darüber hinaus können Flucht und Rettungspläne auch in Arbeitsstätten und gewerblich genutzten Gebäuden verpflichtend sein.
Wann das der Fall ist, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

2. Wann ist ein Flucht und Rettungsplan in Betrieben notwendig?

Nicht nur in öffentlichen, sondern auch in gewerblich genutzten Räumen können Flucht und Rettungspläne an der Arbeitsstätte Pflicht sein.

In § 10 der Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 wird beschrieben, ob ein Betrieb dieser Verpflichtung nachkommen muss. Sie als Arbeitgeber sind zum Aushängen von Flucht und Rettungsplänen verpflichtet, wenn "Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies
erfordern."

Dies betrifft insbesondere Orte mit komplexen Fluchtwegen, wie beispielsweise Gebäude mit Zwischengeschossen oder verwinkelten Pfaden, die von den üblichen Routen abweichen.

Ebenso kritisch sind Umgebungen mit hohem Publikumsverkehr, in denen viele Menschen mit den Fluchtwegen nicht vertraut sind.

Zudem sind Pläne in Räumlichkeiten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial erforderlich. Auch externe Risiken, wie benachbarte Betriebe mit Brand- oder Explosionsgefahr, erfordern besondere Vorkehrungen.

3. Wie sehen Flucht und Rettungspläne aus?

Ebenfalls klar geregelt ist, wie Flucht und Rettungspläne an der Arbeitsstätte auszusehen haben. In der DIN ISO 23601 Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne kann man zum Beispiel nachlesen, dass diese ausreichend groß sein müssen.

Achten Sie ebenfalls auf Übersichtlichkeit. Ausreichend groß bedeutet, dass ein Flucht und Rettungsplan mindestens im Format A3 gestaltet sein muss. Eine Ausnahme bilden Hotel- und Klassenzimmer: Hier genügt ein Flucht und Rettungsplan im Format DIN A4. Der vorgeschriebene Maßstab liegt bei mindestens 1:250. Auch sollten Sie darauf achten, dass Ihr Flucht und Rettungsplan stets auf dem aktuellsten Stand ist. Nach An- oder Umbauten ist der Plan demnach zu aktualisieren.

Weiterhin sollte der Flucht und Rettungsplan farblich gestaltet sein, wobei Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen zu verwenden sind. Diese müssen laut DIN ISO 23601 mindestens 7 Millimeter groß sein. Jeder Flucht und Rettungsplan muss eine Legende enthalten und mit einer Standortangabe versehen sein. Wichtig dabei: Der Flucht und Rettungsplan muss auf den jeweiligen Aufenthaltsort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. In DIN ISO 23601 ebenfalls klar geregelt: Neben der Legende sollte jede Skizze klar die Überschrift "Flucht und Rettungsplan" in der jeweiligen Sprache der Länder enthalten. DIN EN ISO 7010. und BGV a8.

4. Welche grafischen Darstellungen müssen Flucht und Rettungspläne enthalten?

Eine aktuelle Flucht und Rettungsplan Grundrissdarstellung muss als Bestandteil entsprechend geltender Normen und DIN ISO 23601 Folgendes grafisch dargestellt sein:

  • den Grundriss des Baus
  • den Verlauf der Flucht und Rettungswege
  • Standorte der Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen
  • Orte der Sammelplätze
  • der aktuelle Standort des Betrachters ist blau zu kennzeichnen

Nicht zwingend notwendig, aber für die Praxis durchaus sinnvoll, sind Regeln und Anweisungen im Fluchtplan für den Betrachter. Das gilt besonders für einen Brand oder einen anderen Gefahrenfall an Arbeitsstätten. Schildern Sie als Arbeitgeber die Regeln für die Verhaltensweise im Brandfall möglichst präzise, kurz und knapp! Die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz liegt bei der Geschäftsführung. Achten Sie auch auf die Einhaltung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten. (ASR a2.3) und ASR a2.3.

5. Der Nutzen von Flucht und Rettungsplänen an Arbeitsstätten

Der Sinn eines Rettungsplans ist eindeutig: Ein Fluchtplan weist im Fall einer Gefahr den Flucht Weg zum nächstgelegenen Ausgang und liefert dementsprechende Informationen. Auch kann er den Betrachter zu Standorten von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen weisen.

Kommt es in einem Unternehmen zu einer gefährlichen Situation am Arbeitsplatz, beispielsweise einem Brand, muss gewährleistet sein, dass sich die Mitarbeiter schnell in Sicherheit bringen können. Das geht nur dann, wenn vom Arbeitgeber ausreichend Rettungswege zur Verfügung gestellt werden. In der Arbeitsstättenverordnung sind die Anforderungen an solche Sicherheits und Fluchtwege zum Brandschutz genau geregelt.

Spezielle Anforderungen nach DIN gibt es zum Beispiel hinsichtlich der Breite der Rettungswege. Diese ist abhängig von der Anzahl der Personen, welche die Rettungswege im Fall einer Evakuierung nutzen. Bis zu einer Personenanzahl von 20 Mitarbeitern ist zum Beispiel eine minimale Fluchtwegsbreite von 1,00 Metern vorgegeben. Laut Arbeitsstätten Verordnung erhöht sich diese auf 2,40 Meter, wenn bis zu 400 Mitarbeiter für die Benutzung eingeplant sind.

Ebenso besagt die Sicherheits DIN, dass entsprechende Weg mindestens 2,00 Meter hoch sein müssen. Klar sollte ebenfalls sein, dass Notausgänge immer frei sein müssen und nicht zugestellt werden dürfen. Mindestens zwei Fluchtwege sind immer dann erforderlich, wenn die Räume eine Fläche von mehr als 200 Quadratmetern haben. Bei Geschossen mit einer Gesamtfläche von mehr als 1.600 Quadratmetern ist das laut aktuellen Normen ebenfalls der Fall.

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6. Weitere nützliche Angaben im Rettungsplan

Ein Rettungsplan dient in erster Linie dazu, den aktuellen Standort im Gebäude anzugeben und wie man von dort aus im Notfall zu den Sammelstellen bei Evakuierungen beziehungsweise zum Ausgang gelangt. In der DIN EN ISO 7010 ist jedoch nicht nur das gefordert. Laut dieser DIN ISO sollte ein Flucht und Rettungsplan auch genaue Angaben darüber enthalten, wo sich die nächsten Standorte von Hilfsmitteln zum Löschen und Bergen befinden. Gemeint sind damit vor allem Anlagen wie Feuerlösch und Erste-Hilfe-Material.

7. Die DIN ISO 23601: Einheitliche Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen

Sind Sie sich als Arbeitgeber nicht sicher, worauf Sie bei der Erstellung von Flucht und Rettungsplänen achten sollten, lesen Sie am besten in der DIN ISO 23601 nach. In ihr ist die Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen deutschlandweit einheitlich geregelt.

Hinweise für die grafische Darstellung von Flucht und Rettungsplänen finden Sie ebenso in der DIN 4844 3. Ziel dieser Norm DIN 4844 3 ist es, zu einer einheitlichen Gestaltung der Pläne beizutragen. Hier können Sie demnach noch einmal genau nachlesen, wie Gebäude und Rettungswege zu kennzeichnen sind. Die anzuwendenden Sicherheitszeichen und Sicherheitsfarben sind in der DIN ISO ebenso festgelegt wie die exakte Darstellung der Brandbekämpfungseinrichtungen und Erste Hilfe Einrichtungen. Ein Musterplan ist der DIN 4844 3 beigelegt.

9. Was ist hinsichtlich Farbgebung und Materialien zu beachten?

Neben dem Inhalt der Rettungspläne schreiben die Normen ebenfalls genau vor, welche Farben und Materialien für dessen Erstellung verwendet werden müssen. Um eine bestmögliche Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wählen Sie daher möglichst wenige Farben und einen hohen Kontrast bei der Erstellung.

Die Überschrift muss nach DIN ISO zwingend in der Sicherheitsfarbe Grün gestaltet werden. Gleiches gilt für die Fluchtwege: Sie sind hellgrün zu hinterlegen. Der Standort vom Betrachter wiederum muss im Fluchtplan in Blau dargestellt werden. Alle Grundrisslinien müssen in Schwarz gezeichnet werden. Auch Textbausteine sind, bis auf wenige Hervorhebungen, in Schwarz vorgeschrieben. Zu guter Letzt sollten Sie, abhängig vom jeweiligen Standort Materialien wählen, die lichtecht und wasserunempfindlich sind.

11. Wer kann aktuelle Flucht Pläne erstellen?

Gibt es in Ihrem Unternehmen niemanden, der zur Erstellung eines Flucht Plans befugt ist, können Sie sich an Dienstleister aus den Bereichen Brandschutz und Sicherheitsarchitektur, oder aber an ein Planungs- und Ingenieurbüro wenden. Diese verfügen über spezielle Software und sind so in der Lage, den für Ihr Unternehmen perfekten Grundriss zu erstellen. Die Erstellung von Flucht und Rettungsplänen übernehmen sie professionell und schnell.

12. Müssen alte Flucht und Rettungspläne überarbeitet werden?

Wenn möglich, erstellen Sie Ihren Rettungsplan nach DIN ISO 23601. Sie müssen allerdings bereits bestehende und ältere Rettungspläne nicht zwingend überarbeiten und für Ersatz sorgen. Haben Sie Flucht und Rettungspläne im Einsatz, die nach einer älteren Norm erstellt wurden, ist lediglich Voraussetzung, dass Sie deren Vorschriften eingehalten haben.

Flucht und Rettungspläne müssen nur dann komplett neu erstellt werden, wenn sich die Fluchtwege durch Um- oder Anbauten geändert haben. Handelt es sich nur um geringfügige Anpassungen, können diese Details auch im bestehenden Flucht Plan eingearbeitet werden.

Die Basis für Fluchtwegpläne bei Bestandsgebäuden

Grundrisszeichnungen und Informationen über das Gebäude


Oftmals liegen für Bestandsgebäude keine digitalen Pläne vor. Statt CAD-Plänen befinden sich im Archiv oft nur Papierzeichnungen, die möglicherweise auch nicht mehr den aktuellen baulichen Zustand des Gebäudes zeigen. Wenn veraltete Flucht- Rettungspläne vorhanden sind, dann in der Regel auch nur in Papierform.

Um eine Grundlage für neue und aktuelle Flucht- und Rettungspläne zu schaffen, müssen Papierpläne zunächst digitalisiert werden. Man nennt diesen Vorgang auch Vektorisierung, da das Ergebnis ein Dateiformat ist, in dem alle Informationen durch exakte Zahlenwerte beschrieben sind. Nur so können die Grundrisse verlustfrei und präzise weiterbearbeitet werden. Nachfolgend finden Sie den Ablauf der Arbeiten.

Verarbeitung von Papierplänen:

flucht und rettungsplan

1. Papierplan als Scan

Senden Sie uns Ihre Papierpläne gescannt oder in Papierform. Bei Wahl des Postwegs kontaktieren Sie uns bitte vorher.

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2. Vektorisierter Grundriss

Wir vektorisieren Ihre Grundrisse manuell mittels CAD-Software.

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3. Aktualisierter Grundriss

Aus den baulichen Gegebenheiten vor Ort ergeben sich die Fluchtwege im Gebäude.

flucht-und-rettungsplan_din_iso_23601

4. Finaler Fluchtwegplan

Die vor Ort vorhandenen Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen finalisieren den Rettungsplan.

Die Basis für Fluchtwegpläne bei Neubauten

DWGs und Brandschutzkonzept


Für Neubauten existieren immer digitale Pläne (DWG-Dateien) - diese werden als Grundlage für die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne verwendet. In der Regel liegt auch ein Brandschutzkonzept vor, aus dessen Plänen die Lage der Notausgänge, der Fluchtwege und Position der Sicherheits-/Brandschutzeinrichtungen hervorgeht.

Für Architekten / Fachplaner / Brandschutzbüros:
Gerne können wir für Sie als externer Dienstleister Flucht- und Rettungspläne erstellen. Dazu kann Ihr Schriftkopf und Stil verwendet werden. Bei regelmäßigen Aufträgen bieten wir Ihnen attraktive Rabatte und schnelle Lieferzeiten.

Verarbeitung von DWG-Dateien:

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1. Grundriss als DWG

Aktuelle Ausführungs- oder Bestandszeichnungen Ihres Gebäudes.

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2. Bereinigte DWG

Wir bereinigen die Grundrisse, so dass nur relevante bauliche Informationen bestehen bleiben.

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3. Brandschutzkonzept

Die Informationen daraus geben Aufschluss über die Fluchtwege und Einrichtungen im Gebäude.

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4. Finaler Fluchtwegplan

Wir erstellen alle Fluchtwegpläne lagerichtig zum Betrachterstandpunkt.

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Informationen zur Montage von Rettungswegplänen

Positionierung, Befestigungshöhe und Möglichkeiten zur Rahmung


Positionierung von Rettungswegplänen

Die Anbringung eines Flucht und Rettungsplans sollte an strategisch günstigen Orten des Fluchtwegs erfolgen (Flure, Gänge, vor Treppenhäusern). Flucht und Rettungspläne sollten sich von ihrer Umgebung abheben und gut zugänglich sein.

Geeignete Stellen zur Aufhängung des Flucht und Rettungsplans kennzeichnen sich durch ständige und ausreichende Beleuchtung. Diese kann durch langnachleuchtende Hintergründe oder durch entsprechende Anbringung unmittelbar unter Sicherheitsbeleuchtungen sichergestellt werden.

Die Befestigungshöhe für Flucht und Rettungswegpläne beträgt 1,65m von der Planmitte bis zum Fußboden.

Montage von Rettungswegplänen

Die Anbringung der Fluchtwegpläne im Gebäude sollte durch entsprechende Mittel dauerhaft sein. In der Praxis erfolgt die Montage meist durch Aluminium-Klapprahmen oder Sandwichrahmen aus Sicherheitsglas.

Bei Bedarf können wir Ihnen Rahmen zu Ihren Fluchtwegplänen mitliefern - die entsprechenden Preise finden Sie als Eventualpositionen in unserem Angebot.

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Als Architekten und Ingenieure haben wir über 10 Jahre Erfahrung in der Erstellung von branchenspezifischen CAD Plänen. Seit der Gründung des Tuscheteam CAD-Service im Jahr 2012 haben wir unsere Prozesse kontinuierlich optimiert – und sichern Ihnen so höchste Qualität zu.

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