Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 – einfach online beauftragen

Ein Flucht- und Rettungsplan stellt Fluchtwege, sowie Sicherheits- und Löscheinrichtungen in Gebäuden dar. Weiterhin enthält er Informationen zum Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.

Wir erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne:

normgerecht – nach geltender DIN ISO 23601
preiswert – durch gestaffelten Kalkulation
schnell – dank geschulter Mitarbeiter und etablierter Prozesse

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

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Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 – Beispiel
Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 – Beispiel

Wer benötigt Flucht- und Rettungspläne?

Wir bieten Ihnen die passenden Lösungen.


Sie sind Gebäude-betreiber oder Mieter.

– und müssen auf Grund von Gutachten, des Brandschutzes, oder einer Nutzungsänderung Fluchtwegpläne in Ihren Objekte erstellen?
Ggf. ist ein Plan sind vorhanden, der jedoch veraltet ist und einer Aktualisierung bedarf?

Sie sind Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragter

– und sind für den Brandschutz in einem oder mehreren Unternehmen verantwortlich? Die vorhandenen Fluchtwegpläne müssen erneuert werden? Es sind keine Pläne vorhanden, diese müssen nun aber dringend nachgerüstet werden?

Sie sind Fachplaner oder Architekt

– und möchten sich auf Ihre planerischen Kernaufgaben konzentrieren?
Sie suchen nach einem externen Dienstleister, der Rettungswegpläne nach Ihren Vorgaben und in Ihrem Stil erstellen kann, ggf. als wiederkehrende Beauftragung?

Sie sind Bauunternehmer oder Errichter

– und die Erstellung und Anbringung von Flucht- und Rettungswegplänen ist in Ihrem Los enthalten? Sie haben keine Möglichkeit, oder keine Kapazitäten, die Pläne selbst zu erstellen? Sie suchen nach einer Fachfirma, die dies übernehmen kann?

Flucht- und Rettungspläne: umfassender Ratgeber


Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine grafische Übersicht, die in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen verwendet wird, um in Gefahrensituationen wie eines Brandes oder eines Unfalls eine geordnete Evakuierung zu ermöglichen. Diese Pläne enthalten detaillierte Informationen über Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen, Brandschutz- und andere sicherheitsrelevante Einrichtungen.

Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen basiert auf verschiedenen Normen und Richtlinien, die genaue Vorschriften für die Gestaltung und den Inhalt dieser Pläne enthalten.

Flucht- und Rettungspläne dienen nicht nur der Evakuierung im Notfall, sondern auch dem Überblick und der Prävention, insbesondere in großen Gebäuden in denen sich viele ortsunkundigen Besucher oder Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten. Es ist wichtig, dass diese Pläne gut sichtbar angebracht sind und regelmäßig überprüft sowie mit den Nutzern des Gebäudes besprochen werden, um im Ernstfall eine schnelle und sichere Evakuierung zu gewährleisten.

In den meisten öffentlichen Einrichtungen müssen Flucht- und Rettungspläne angebracht werden.
Dazu zählen unter anderem folgende Einrichtungen: Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Behörden, Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels, Kinos, Theater.

Darüber hinaus können Flucht- und Rettungspläne auch in Arbeitsstätten und gewerblich genutzten Räumen pflicht sein.

1. Anforderungen aus Normen, Verordnungen und Richtlinien an Flucht- und Rettungspläne

  • DIN ISO 23601 – Regelwerk mit spezifischen Vorgaben zur Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne.

  • DIN EN ISO 7010 – definiert als internationale Norm Sicherheitszeichen (Symbole) für den Brandschutz, die Unfallverhütung und Rettungswege, um eine zweifelsfreie Kommunikation zu gewährleisten.

  • ASR A2.3 – die Technischen Regeln für Arbeitsstätten dienen zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung. Die ASR A2.3 beschreibt, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erfoderlich sein kann:

    „Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein:
    - bei unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch
    größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),
    - bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr) oder
    - in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen, für giftstoffgefährdete Räume, für explosionsgefährdete Räume, für explosivstoffgefährdete Räume), wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder
    Stofffreisetzung).“ (ASR A2.3, Abschnitt 9 [2017])

    Gemäß diesen Vorgaben muss der Arbeitgeber festlegen, ob in seiner Arbeitsstätte Flucht- und Rettungspläne erforderlich sind.

  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung – diese Arbeitsstättenrichtlinie enthält grundlegende Vorgaben für die Inhalte der Pläne. Für die spezifische Gestaltung wird in der ASR A1.3 auf die DIN ISO 23601 verwiesen.

  • DIN 4844-3 – war eine nationale Norm in Deutschland, die sich mit der Sicherheitskennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen befasste. Diese Norm ist nicht mehr gültig. Die DIN 4844-3 wurde durch die internationale Norm DIN ISO 23601 abgelöst.

  • BGV A8 – war eine ehemalige Berufsgenossenschaftliche Vorschrift in Deutschland, die sich mit dem Thema "Fluchtwege und Notausgänge" befasste. Die BGV A8 wurde durch die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgelöst (DGUV Vorschrift 9). Diese Vorschrift kommt nach einem Schadensfall zur Anwendung. Sie prüft, ob die Vorgaben der oben beschriebenen Normen eingehalten wurden.

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2. Gestaltungsrichtlinien gemäß DIN ISO 23601

Aussehen und Format

Gemäß der DIN ISO 23601, Abschnitt 5, wird festgelegt, dass die Mindestgröße für einen Flucht- und Rettungsplan DIN A3 beträgt.

Ausnahme hiervon bilden Zimmerpläne die an der Innenseite von Türen in Hotels und Beherbergungsstätten angebracht werden. Für diese Pläne in Gästezimmern ist eine Größe von DIN A4 ausreichend.

Bei ausgedehnter Gebäudegröße, wie z.B. bei Industrie- oder Hallenbauten können auch Formate von DIN A2 bis DIN A0 notwendig sein. Zum einen durch die Ausdehnung des darzustellenden Bereichs. Zum anderen, damit die Pläne auch über größere Entfernung sichtbar sind und im Notfall bemerkt werden.

Flucht- und Rettungspläne sollen im Gesamtkomplex einheitlich gestaltet sein, dies betrifft auch die Maßstäbe der Grundrissdarstellung.

Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass jeder Fluchtplan lagerichtig für den jeweiligen Betrachter erstellt werden muss. Das Zeichen für den Standort des Betrachters legt somit die Blickrichtung des Layouts fest.

Grafische Darstellungen und Inhalte

Folgende Inhalte müssen in einem Flucht und Rettungsplan enthalten sein:

  1. Überschrift
  2. Übersichtsplan bzw. Übersichtsskizze – Darstellung des Objektes, benachbarter Gebäude und Freiflächen, sowie der Sammelstelle.
  3. Detailplan – eine vereinfachte Grundrissdarstellung mit allen für den Brandschutz relevanten Informationen: Standort des Betrachters, Ausgänge, Fluchtwege inkl. Pfeile (Fluchtrichtung), Treppenräume, Brandbekämpfungseinrichtungen, Erste Hilfe Einrichtungen, Notfall-, Rettungs- und Evakuierungsausrüstung, sowie Positionen von Hilfsmitteln. Bauliche Details müssen entfernt werden, um Übersichtlichkeit zu gewährleisten.
  4. Kennzeichnung der Lage bzw. Standort des Betrachters
  5. Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen – diese Verhaltensregeln können Bestandteil des Fluchtplan sein, oder in der Nähe angebracht werden.
  6. Legende – Textliche Erläuterung der im Plan verwendeten Sicherheitszeichen
  7. Angaben zum Objekt, Etage und zum Planersteller
  8. Angabe von Datum, Plannummer und Version
FURP mit Übersichtsplan bzw. Übersichtsskizze – Muster. Die dunkle Farbe kennzeichnet den abgebildeten Gebäudebereich
Anweisungen zum Verhalten bei Brand (Brandschutzordnung Teil A) – Beispiel

Gestaltungsanforderungen nach DIN ISO 23601

Die DIN ISO 23601 enthält umfassende Vorgaben für die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen, die wichtigsten sind:

  1. Flucht- und Rettungspläne müssen gut lesbar, verständlich und aktuell sein.
  2. Bei baulichen Veränderungen muss eine Aktualisierung der Pläne erfolgen, da die Pläne immer den Gegebenheiten vor Ort entsprechen müssen
  3. Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen, um ihre Aktualität sicherzustellen.
  4. Die Mindesthöhe der Texte auf den Plänen muss mindestens 2 mm betragen.
  5. Die Mindesthöhe der Überschrift darf 7 % des Flucht- und Rettungsplanes nicht unterschreiten, (bezogen auf die kürzere Blattseite).
  6. Brandschutz- und Sicherheitssymbole auf den Plänen müssen mindestens 7x7 mm groß sein.
  7. Die Linienbreite zur Darstellung der Wände darf 1,6 mm nicht unterschreiten – für innere Trennwände 0,6 mm.
  8. Der Maßstab des Flucht und Rettungsplan richtet sich nach der größe der baulichen Anlage.
    Als Mindestmaßstäbe sind einzuhalten:
    - 1:250 für große-,
    - 1:100 für kleine und mittlere Gebäude
    - 1:350 für Flucht und Rettungsplan bei Standorten im Gastgewerbe (Flucht und Rettungsplan für Hotelzimmer und deren Gäste)

Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Flucht- und Rettungspläne effektiv dazu beitragen, eine geordnete Evakuierung in einer Gefahrensituation zu ermöglichen und somit die Sicherheit der Menschen in baulichen Anlagen zu gewährleisten. Diese Punkte sollen außerdem die Übersichtlichkeit von Fluchtplänen sicherstellen.

Farbgebung und Materialien

Die Gestaltung eines Flucht und Rettungsplan durch Farbwahl und Materialauswahl ist entscheidend für deren Effektivität und Beitrag zur Sicherheit. Entsprechend der Vorgaben der DIN ISO 23601 müssen Flucht- und Rettungspläne bestimmte wie folgt gestaltet sein:

Farben nach ISO 3864

Farbgestaltung:

  • Sicherheitsfarben: Die Auswahl der Farben sollte sich an den standardisierten Sicherheitsfarben nach ISO 3864-1 orientieren, um wichtige Informationen und Hinweise schnell erkennbar zu machen, insbesondere in Notfallsituationen. Sicherheitsfarben nach ISO 3864-1 stellen außerdem sicher, dass ausreichend Kontrast und dadurch gute Erkennbarkeit erzielt wird.

Auswahl der Materialien:

  • Beständigkeit: das Material muss den spezifischen Umweltbedingungen des Einsatzortes widerstehen können und für die vorgesehene Lebensdauer geeignet sein.
  • Lichtechtheit: Um Lesbarkeit unter verschiedenen Lichtbedingungen zu sichern, ist es wichtig, dass der Plan nicht verblasst.
  • Feuchtigkeitsresistenz: In feuchten Bereichen ist die Resistenz gegen Feuchtigkeit des Flucht und Rettungsplan essentiell, um die dauerhafte Erkennbarkeit sicherzustellen.

Materialbeispiele:

  • Laminierte Papierausdrucke: Eine einfache und kosteneffiziente Option für den Aushang des Flucht und Rettungsplan.
  • Papier- oder Folien ausdrucke in Aluminium-Klapprahmen: Sorgen für Schutz und eine stabile Präsentation.
tuscheteam al klapprahmen
  • Rahmen aus Doppel-Acrylglas oder Glas: Bieten eine hochwertige und dauerhafte Lösung für die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne.
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3. Standortauswahl und Montage von Flucht- und Rettungsplänen

Die Auswahl der Standorte und die richtige Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen sind entscheidend, um eine schnelle Orientierung und Evakuierung zu ermöglichen. Wichtige Punkte umfassen unter anderem:

    • Zugänglichkeit und Lage: Der Flucht und Rettungsplan sollte an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen angebracht werden, z.B. in einem Fluchtweg.
    • Entfernung: Der Flucht und Rettungsplan sollten entlang der Rettungswege und in strategischen Bereichen wie Eingängen, Treppenhäusern und Verkehrsknotenpunkten platziert werden.
    • Sichtbarkeit: Der Fluchtplan sollte so angebracht werden, dass er sich deutlich von der Umgebung abhebt und gut sichtbar ist.
    • Lesbarkeit: Der Fluchtplan sollte in einer klaren und gut lesbaren Schriftart und Größe gedruckt sein, um eine einfache Orientierung zu ermöglichen. Die Mindestgrößen gemäß DIN ISO 23601, Abschnitt 6, Tabelle 1 sind einzuhalten.
    • Höhe: Der Rettungsplan sollten in einer Höhe angebracht werden, die für alle Nutzer gut lesbar ist, z.B. in Augenhöhe oder leicht darüber. Etabliert hat sich eine Montagehöhe von 1,65 m vom Boden bis zur Planmitte.
montagehöhe

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4. Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Die Frage, ob der Mieter oder der Vermieter für die Erstellung des Flucht- und Rettungsplan zuständig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie von der spezifischen Nutzung der Immobilie und den vertraglichen Vereinbarungen abhängt. Generell gilt jedoch, dass der Arbeitgeber (Mieter) im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verantwortlich ist, einschließlich der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Dies steht im Einklang mit den ASR (Arbeitsstättenregeln), die konkrete Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz definieren. Die ASR A2.3 ist hierbei besonders relevant.

Für Wohngebäude liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und die Bereitstellung angemessener Flucht- und Rettungswege in der Regel beim Vermieter, da es primär um bauliche Maßnahmen geht. Spezifische Anforderungen können sich aus den Bauordnungen der Bundesländer oder aus der Muster-Beherbergungsstättenverordnung ergeben, wenn es um Gebäude mit mehreren Wohneinheiten geht.

In Bezug auf Büros und Arbeitsstätten ist es üblich, dass der Mieter (Arbeitgeber) für die Erstellung des Flucht- und Rettungsplans verantwortlich ist, da er die beste Kenntnis über die spezifischen Arbeitsabläufe und Gefährdungen im Betrieb hat. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Gefahren für die Beschäftigten im Betrieb zu identifizieren. Hierbei können auch die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen sowie deren Inhalt und Umsetzung berücksichtigt werden.

Diese Verantwortung umfasst die Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter im Brandfall oder bei anderen Notfällen geschützt sind. Weiterhin, dass entsprechende Präventivmaßnahmen getroffen werden und der Verlauf von Fluchtwegen bekannst ist. Dazu gehört auch die Organisation von Evakuierungsübungen und die Bereitstellung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Arbeitsstätten die Erstellung des Flucht- und Rettungsplans in der Verantwortung des Arbeitgebers (Mieters) liegt, während in Wohngebäuden der Vermieter bzw. Betreiber grundlegend für den Brandschutz verantwortlich ist. Die konkreten Pflichten können jedoch je nach individueller Situation und vertraglicher Vereinbarung variieren.

5. Kostenloser Download und Ressourcen zur DIN ISO 23601

Bitte beachten Sie, dass der kostenfreie Download einer DIN Norm nicht möglich ist, da Normen in der Regel kostenpflichtig sind. Es ist empfehlenswert, offizielle Quellen wie den Beuth Verlag oder die DIN zu konsultieren, um genaue und aktuelle Informationen zur DIN ISO 23601 zu erhalten.

Hier können Sie die die Brandschutzzeichen gemäß DIN Norm herunterladen. (Link folgt in Kürze).

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten können Sie kostenlos von der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herunterladen. Auch dort sind einige Verbots-, Gebots-, Warn-, und Brandschutzzeichen enthalten.

DIN ISO 23601 Symnole

6. Wartung und Aktualisierung bestehender Flucht- und Rettungspläne

Die Wartung und Aktualisierung bestehender Flucht- und Rettungspläne ist entscheidend, um sicherzustellen, dass sie im Gefahrenfall effektiv sind. Hier sind einige wichtige Schritte und Überlegungen zur Wartung und Aktualisierung des Rettungsplans:

  1. Regelmäßige Überprüfung: Es ist wichtig, Rettungspläne regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch aktuell sind und den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Eine häufig empfohlene Frist für die Überprüfung beträgt alle zwei Jahre.
  2. Überprüfung der Gebäudestruktur: Vergewissern Sie sich, dass die Flucht- und Rettungspläne den aktuellen Grundriss und die Struktur des Gebäudes korrekt wiedergeben. Änderungen im Grundriss wie neue Wände oder Türen müssen in den Plänen aktualisiert werden.
  3. Überprüfung der Sicherheitsausrüstung: Stellen Sie sicher, dass die Standorte von Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöschern, Notausgängen und Erste-Hilfe-Einrichtungen korrekt auf den Plänen markiert sind.
  4. Überprüfung der Symbolik: Achten Sie darauf, dass die verwendete Symbolik auf den Flucht- und Rettungsplänen den aktuellen Standards entspricht, gemäß DIN ISO 7010.
  5. Überprüfung der Anbringungsorte: Stellen Sie sicher, dass die Flucht- und Rettungspläne an strategisch sinnvollen Stellen im Gebäude angebracht sind, wo sie gut sichtbar und leicht zugänglich sind.
  6. Schulung der Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter im Umgang mit den Flucht- und Rettungsplänen geschult sind und wissen, wie sie im Notfall richtig handeln müssen.
  7. Dokumentation: Führen Sie eine Dokumentation über die Wartung und Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne, um nachweisen zu können, dass diese regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Zusammenarbeit mit Experten: Bei Bedarf können Sie auch externe Experten wie Brandschutzbeauftragte oder ein Zeichenbüro hinzuziehen, die Aktualisierung und Wartung der Flucht- und Rettungspläne für Sie übernehmen.

7. Nutzen und Vorteile eines professionellen Flucht- und Rettungsplan Erstellungsservice

  1. Fachkenntnisse und Erfahrung: Professionelle Zeichen-Büros kennen die gesetzlichen Anforderungen und Standards und können sicherstellen, dass die Pläne den aktuellen Vorschriften entsprechen und Gestaltungsgrundlagen Anwendung finden.
  2. Maßgeschneiderte Lösungen: Ein professioneller Service kann maßgeschneiderte Flucht- und Rettungspläne erstellen, die speziell auf die individuellen Anforderungen und Gegebenheiten eines Gebäudekomplexes zugeschnitten sind. Dies kann die Effektivität der Evakuierungsmaßnahmen im Gefahrenfall verbessern.
  3. Professioneller Aufbau: Professionelle Erstellungsservices verwenden hochwertige Software, um leicht verständliche und gut lesbare Fluchtpläne zu erstellen.
  4. Zeitersparnis: Die Beauftragung eines professionellen Services spart Zeit und Ressourcen, da Sie sich nicht selbst um die Erstellung und Aktualisierung der Pläne kümmern müssen.
  5. Sicherheit und Compliance: Professionell erstellte Flucht- und Rettungspläne tragen dazu bei, die Sicherheit von Personen im Gebäude zu gewährleisten und helfen dabei, gesetzliche Vorschriften und Standards einzuhalten. Dies kann dazu beitragen, Haftungsrisiken zu minimieren.
  6. Aktualisierungsservice: Ein professioneller Service kann auch einen Aktualisierungsservice anbieten, um sicherzustellen, dass die Flucht- und Rettungspläne regelmäßig überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden.

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